31.05.2005
Heute habe ich ein Treffen mit unserem Elektroinstallateur. Unter anderem übergebe ich ihm unsere, mit der Fa. actio vereinbarte Bau- und Leistungsbeschreibung zum Abgleich mit dem Auftrag, den er von der Fa. actio erhalten hat.
30.05.2005
Für die Beantragung der Hausanschlüsse (Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telefon) benötige ich noch mehrere Unterlagen (Lagepläne und Grundrisse). Das Architekturbüro Jansen wird mir diese zusammenstellen und zuschicken.
Die tragenden Wände im Erdgeschoss sind fast fertig. Mit der Decke scheint es also diese Woche zu klappen.
29.05.2005
Leider war der Mittwoch wieder der einzige Tag der Woche, an dem an unserem Haus weitergearbeitet wurde.
25.05.2005
Da auch am 23. und 24.05.05 auf unserer Baustelle nicht gearbeitet wurde, rufe ich bei der Rohbaufirma an. Man sagt mir, dass es heute weitergeht und bestätigt noch einmal, dass in der kommenden Woche die Decke gegossen werden soll.
19.05.2005
... oder auch nicht. Seitens der Rohbaufirma sind für heute und morgen keine Arbeiten bei uns vorgesehen. Aber immerhin ist jetzt der Baustrom vorhanden.
18.05.2005
Die Rohbaufirma beginnt mit den Außenwänden. Jetzt geht es vorwärts...
17.05.2005
Bemusterung bei der Fa. actio. Gleichzeitig werden auch einige Punkte meiner gestrigen Mail angesprochen. U.a. erhalten wir ein Bestätigungsschreiben der Versicherung, dass die Versicherungsschutz besteht. Den Bauzeitenplan können wir plötzlich nicht mehr erhalten, da noch nicht alle Gewerke (u.a. Trockenbau) vergeben sind?!
16.05.2005
Der Bauzeitenplan und Liste der beteiligten Firmen liegt immer noch nicht vor. Ich schreibe eine Beschwerdemail mit sechs Mängelpunkten an die Fa. actio. In den Verteiler nehme ich auch die Fa. HausEmotionen aus Hürth, die uns die Baufirma vermittelt hat.
13.05.2005
Die Übergabe des Standrohrs klappt reibungslos. Laut der Fa. Manstein werden die Maurerarbeiten ca. 3-4 Wochen in Anspruch nehmen.
12.05.2005
Anruf von der Fa. actio: Am Dienstag (17.05.2005) soll mit den Außenwänden begonnen werden. Wir müssten noch das Standrohr für das Bauwasser abholen und der Fa. Manstein übergeben. Da damit gleichzeitig der Bauwasser-Antrag bei den Stadtwerken gestellt wird, haben wir also der Fa. actio noch eine Arbeit abgenommen. Wir sollten langsam ein Honorar vereinbaren.
Meine Frau holt das Standrohr von den Stadtwerken ab und wir vereinbaren mit der Fa. Manstein Termin und Ort für die Übergabe. Den Baubeginn hat die Fa. Manstein für den 18.05.05 eingeplant.
Der Elektroinstallateur hat sich wegen des Baustroms noch nicht wieder gemeldet. Da der Baustrom am 18.05.05 benötigt wird, rufe ich bei dort an. Aus Zeitgründen vereinbaren wir, dass man uns das Formular in den Briefkasten wirft und wir das unterschriebene Formular wiederum zur Elektroinstallationsfirma bringen.
09.05.2005
In unserem Gespräch am 04.05.05 teilte mir die Fa. actio mit, dass für die Organisation von Bauwasser und Baustrom das Architekturbüro Jansen zuständig ist, ich aber eventuell das Standrohr bei den Stadtwerken abholen müsste. Leider hat das Architekturbüro Jansen davon aber keine Kenntnis. Ich rufe also wieder bei actio an.
Kurz darauf meldet sich die Elektroinstallationsfirma Kurpjuhn aus Erftstadt. Diese soll auch den Baustrom organisieren. Allerdings müssten wir den Antrag noch teilweise ausfüllen und unterschreiben. Ich finde dies etwas eigenartig, ist doch laut Vertrag die Fa. actio für die Beantragung von Bauwasser und Baustrom zuständig. Aber egal, wir vereinbaren, dass der Elektroinstallatuer bei uns vorbeischaut und wir den Antrag gemeinsam ausfüllen.
06.05.2005
Die Bodenplatte wird von der Fa. Manstein aus Kall gegossen. Laut Zeichnung des Architekten sollte die Position des Lehrrohrs für Wasser/Abwasser in der Küche vorher mit uns abgesprochen wird, aber bei uns hat sich niemand gemeldet.
04.05.05
Für das Gespräch mit mit der Fa. actio habe ich eine Liste vorbereitet, die wir Punkt für Punkt durchgehen. Leider konnte man nicht zu allen Punkte ausreichende Informationen bzw. Unterlagen liefern. So fehlen z.B. immer noch die Policen für die Bauherrenhaftpflicht-, die Bauwesen- und die Baufertigstellungsversicherung. Der Bauzeitplan und eine Liste der beteiligten Unternehmen wird mir für Anfang der kommenden Woche zugesagt.
02.05.2005
Wir erhalten eine Rechnung der Fa. Breuer. Neben Aushub und Abtransport wird uns dort auch der gesamte Kies für das Gründungspolster in Rechnung gestellt. Ich rufe bei der Fa. Breuer an und teile mit, dass die Rechnung so nicht korrekt ist, da ein Teil der aufgeführten Arbeiten von der Fa. actio zu tragen sind. Bei der Fa. Breuer hat man davon keine Kenntnis und verweist auf den Auftrag der Fa. actio. Auf meine Anmerkung, dass die Fa. Breuer von mir gar keinen Auftrag hatte, sagt man, dass man bei Ankunft an der Baustelle selbst noch keine Informationen über die zusätzlichen Arbeiten hatte?! Ich rufe außerdem bei der Fa. actio an und vereinbare ein persönliches Gespräch für den 04.05.05. Um die Klärung der Arbeiten und die Rechnung der Fa. Breuer wird sich die Fa. actio kümmern.
28.04.2005
Der Bodenaushub hat begonnen.
26.04.2005
Die Abmessungen des Bodenaushubs sind abgesteckt.
22.04.2005
Gespräch mit der Fa actio. Nächste Woche soll es jetzt wirklich losgehen.
21.04.2005
Gestern, spätestens heute sollte der Bauaushub beginnen. Da am Grundstück keine Veränderung ersichtlich ist, rufe ich bei der Fa. Breuer an. Man teilt mit, dass die Fa. actio den Termin verschoben hat. Von der Fa. actio erhalten wir keine Information über die Verzögerung.
15.04.2005
Ein Anruf von der Fa. actio. Der Beginn der Arbeiten wird für die kommende Woche, den 20.04. oder den 21.04.2005, angekündigt.
13.04.2005
Die geänderten Zeichnungen liegen vor. Wir erteilen die Freigabe.
Ein Anruf der Fa. Breuer aus Kreuzau. Diese ist anscheinend mit dem Bodenaushub beauftragt. Die Fa. Breuer fragt nach, ob wir die Kosten für den Abtransport des Bodenaushubs übernehmen, welcher nicht auf dem Grundstück gelagert wird, 10,50 € je m³ zzgl. Mehrwertsteuer. Da dies vertraglich mit der Fa. actio so vereinbart ist, stimme ich dem prinzipiell zu, bitte aber um Vorabmitteilung des genauen Umfangs und der Gesamtkosten. Auf die Vorabinformation warten wir immer noch...
11.04.2005
Ich rufe beim Architekturbüro an. Über die Fußbodenheizung war man dort tatsächlich nicht informiert. Man schickt uns die geänderten Zeichnungen inklusive unseres Änderungswunsches noch einmal zu.
09.04.2005
Das Architekturbüro Jansen aus Kall hat uns die Werks- und Ausführungspläne (Zeichnungen im Maßstab 1:50) zugeschickt, mit der Bitte um Freigabe. Wir haben noch einen Änderungswunsch. Weiterhin vermute ich, dass die Fußbodenheizung bei der angegebenen Fußbodenhöhe nicht berücksichtigt wurde.
29.03.2005
Zurück aus dem Osterurlaub. Da sich der jungfräuliche Zustand unseres Grundstücks nicht verändert hat, rufe ich bei der Firma actio an. Auch dort war man über Ostern weg und muss erst einmal die Post durchsehen....
24.03.2005
Offizieller Baubeginn, doch auf dem Grundstück ist noch nichts passiert. Das Foto ist vom 23.04.05 - fast ein Monat ist ohne Bautätigkeit verstrichen.
02.03.2005
Die Mitteilung, dass die Stadt Erftstadt kein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren verlangt und damit die Einhaltung der Monatsfrist entfällt, trifft heute ein. Ich schicke diese gleich per Fax an die Fa. actio. Offizieller Baubeginn ist laut Vertrag drei Wochen nachdem die auflagenfreie Baugenehmigung vorliegt, also (da das Fax erst am heutigen Abend beim Auftragnehmer eintraf) der 24.03.05. Offizielle Übergabe an uns ist damit der 24.08.05 (fünf Monate nach Baubeginn).
24.02.2005
Die Bauantragsunterlagen gebe ich heute persönlich ab. Da das Bauvorhaben dem "aktuellen" Bebaubauungsplan entspricht, ist die Genehmigung im "vereinfachten" Verfahren der Genehmigungsfreistellung möglich. Dies bedeutet üblicherweise eine Wartezeit von einem Monat. Gegen Antrag und eine Gebühr von 50,00 € wird im Erftstädter Rathaus aber schneller geprüft. Es soll dann nur eine Woche dauern.
23.02.2005
Heute haben wir den Kaufvertrag für unser Town & Country Haus bei der Fa. actio in Kreuzau unterschrieben.
22.02.2005
Jetzt wird es ernst. Heute ist der Notartermin für den Grundstückskaufvertrag.